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   OVG Saarland, 21.10.1991 - 2 R 56/88   

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https://dejure.org/1991,13978
OVG Saarland, 21.10.1991 - 2 R 56/88 (https://dejure.org/1991,13978)
OVG Saarland, Entscheidung vom 21.10.1991 - 2 R 56/88 (https://dejure.org/1991,13978)
OVG Saarland, Entscheidung vom 21. Oktober 1991 - 2 R 56/88 (https://dejure.org/1991,13978)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nachbarschützende Wirkung; Verunstaltungsverbot; Doppelgaragenhälfte; Gestaltungssatzung; Drittschutz; Grundstücksgrenze; Ortsbild

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Saarlouis, 23.08.2012 - 5 L 617/12

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung (Baugenehmigung) (VR050); Kein Nachbarschutz

    entschieden, dass ein Nachbar selbst bei einem Doppelhaus keinen Anspruch auf eine gleiche Dachform habe.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.06.1985 - 2 W 1331/85 -) Gestaltungssatzungen könnten nur dann Drittschutz bewirken, wenn sie den Belangen bestimmter Gebäude, nicht aber nur der Schönheit des Ortsbildes dienten.(OVG des Saarlandes, Urteil vom 21.10.1991 - 2 R 56/88 -) Die örtliche Bauvorschrift ... gewähre deshalb keinen Drittschutz.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dienen diese Festsetzungen in Bebauungsplänen nämlich grundsätzlich städtebaulichen Zwecken und lassen nicht erkennen, dass mit ihnen ein für eine nachbarschützende Funktion erforderliches wechselseitiges Austauschverhältnis begründet werden soll.(BVerwG, Urteil vom 23.06.1995 - 4 B 52.95 -, BRS 57 Nr. 209) Es ist deshalb durch Auslegung des Schutzzweckes der jeweiligen Festsetzung im konkreten Einzelfall zu ermitteln, ob sie nach dem Willen des Plangebers ausschließlich aus bauordnungsrechtlichen Gründen getroffen wurde oder (zumindest auch) einem nachbarlichen Interessenausgleich dienen soll.(Decker in: Simon/Busse, BayBO 2008, Art. 81 Rdnr. 317 unter Hinweis auf Bay. VGH vom 20.05.1999 - ZS 99.1333 - sowie vom 29.08.2006 - 15 CS 06.1943 -) Das kann bei Gestaltungssatzungen z.B. dann der Fall sein, wenn sie den Belangen bestimmter Gebäude, nicht aber wenn sie nur der Schönheit des Ortsbildes im Allgemeinen dienen.(OVG des Saarlandes, Urteil vom 21.10.1991 - 2 R 56/88 -).

  • VG Saarlouis, 14.03.2007 - 5 K 96/06

    Zum Anspruch des Nachbarn auf Einschreiten gegen einen Betonzaun, der nicht nach

    (Bitz/Schwarz/Seiler-Dürr/Dürr, Baurecht Saarland, 2. Aufl. 2005, XI Rdnr. 122 (S. 517) und Hinweis auf OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.02.1995 - 2 W 6/95 -, vom 23.06.1995 - 2 W 21/95 - ständige Rechtspr,, Urteile vom 21.10.1991 - 2 R 56/88 -, vom 14.02.1980 - II R 100/79 -, SKZ 1980, 254 Ls. 12, Beschluss vom 03.02.1992 - 2 W 35/91 -, BauR 1992, 489, SKZ 1992, 220).

    (Simon/Busse/Decker, BayBO, Art. 91 Rdnr. 367 - 369 unter Hinweis auf OVG des Saarlandes, Urteil vom 21.10.1991 - 2 R 56/88 -).

  • OVG Saarland, 03.02.1992 - 2 W 35/91

    Prüfungsmaßstab bei Eilverfahren gegen Wohnbauvorhaben

    Während eine Erstreckung des Schutzzwecks auf private Belange bei solchen örtlichen Bauvorschriften erwogen werden kann, die gemäß § 113 Abs. 1 Nr. 2 LBO 1974 besondere Anforderungen zum Schutz bestimmter Bauten oder Ortsteile stellen, muß nämlich eine nachbarschützende Funktion der - wie hier - nur der Schönheit des Ortsbildes im allgemeinen dienenden Gestaltungsvorschriften im Sinne des § 113 Abs. 1 Nr. 1 LBO 1974 verneint werden (vgl. Urteil des Senats vom 21.10.1991 - 2 R 56/88 -).
  • VG Gelsenkirchen, 13.05.2014 - 9 K 5133/12

    Gestattungssatzung; Hecke; Einfriedung

    vgl. OVG Saarland, Urteil vom 21. Oktober 1991 - 2 R 56/88 -, juris Leitsatz 2.
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